Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten

BGB § 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten

[ Auszug: Weist der Dritte das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben ... ]